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Immunbiologie

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Bei Rh-positiven Neugeborenen aus Beziehungen zwischen Rh-positiven Männern und Rh-negativen Frauen tritt zuweilen eine schwere Krankheit (Erythroblastose) auf. Bei der ersten Geburt können Erythrozyten des Rh-positiven Kindes in das mütterliche Blut mit Rh-negativen Erythrozyten übergehen und dort die Bildung von Antikörpern bewirken. Bei einer erneuten Schwangerschaft gelangen derartige Antikörper von der Mutter durch die Plazenta in das Blut des Kindes. Ist dieses ebenfalls Rh-positiv, so binden diese Antikörper an die Roten Blutkörperchen des Kindes und zerstören sie. Dadurch verringert sich der Sauerstofftransport und aus dem freigesetzten Hämoglobin entstehen gelb und grün gefärbte Abbaustoffe, welche die Leber schädigen und Gelbsucht hervorrufen. Weitere Rh-positive Kinder werden daher entweder tot geboren oder sind nur kurze Zeit lebensfähig. Verhindert man die Bildung von Antikörpern im Blut der Mutter, so tritt diese Auswirkung nicht ein. Man führt daher eine passive Immunisierung durch, indem man der Rh-negativen Mutter nach der Geburt des ersten Rh-positiven Kindes eine Serum mit Antikörpern gegen das Rhesusfaktor-Antigen injiziert. Diese Antikörper lagern sich an die eingedrungenen Blutzellen des Kindes an, die dann in der Mutter keine Bildung von Antikörpern mehr auslösen können. Die mit Antikörpern besetzten Blutzellen und die injizierten Antikörper werden abgebaut.

Die Blutgruppenzugehörigkeit und der Rhesusfaktor bleiben während des ganzen Lebens unverändert. Sie werden nach den Mendelschen Regeln vererbt. Blutgruppen sind bei allen menschlichen Rassen nachgewiesen worden.
Die Blutgruppenzugehörigkeit ist für die Blutübertragung von größter Bedeutung. Es wird grundsätzlich nur Blut von Angehörigen derselben Blutgruppe übertragen. Genauere Untersuchungen machen eine Aufteilung der Blutgruppe A in die Untergruppen A1 und A2, beim Rhesusfaktor in die Gruppen C, D und E notwendig. Ihre Häufigkeit in unserer Bevölkerung zeit Tabelle 186/1.
Bei den meisten Menschen werden die Blutgruppen-Substanzen auch in Sekreten ausgeschieden. Die Gerichtsmedizin kann deshalb in Blut-, Schweiß – und Speichelspuren die Blutgruppe nachweisen und dadurch bei Verbrechen Verdächtige ausschließen. Sie zieht dazu auch weitere Blutkörpercheneigenschaften heran, welche für die Blutübertragung wegen des Fehlens der Antikörper meist bedeutungslos sind. Die Blutgruppen spielen auch bei Abstammungsfragen etwa zur Klärung der Vaterschaft eines Kindes eine Rolle.
In vielen Fällen wird bei einer Blutübertragung kein Vollblut mehr verwendet. Statt dessen isoliert man aus dem Vollblut durch Zentrifugieren denjenigen Bestandteil, den der jeweilige Patient braucht und überträgt nur diesen (z.B. Rote Blutkörperchen oder Blutplättchen oder einen Gerinnungsfaktor).


  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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